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AGB
I. Allgemeines
Nachstehende Bedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der S3 Handel und Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt).
Diese Bedingungen gelten ausschließlich. Von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers haben keine
Gültigkeit, es sei denn, es ist ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.
II. Vertragsinhalt
- Die Angebote der S3 Handel und Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) sind freibleibend.
- Die in Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten und Zeichnungen/Abbildungen enthaltenen Angaben
sind unverbindlich.
- Der Umfang der Lieferungen und Leistungen bestimmt sich nach der schriftlichen Auftragsbestätigung der S3 Handel und
Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt). Liegt eine solche nicht vor, so ist das Angebot maßgeblich.
- Mündliche oder fernmündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung der S3 Handel und
Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt).
- An Kostenanschlägen, Zeichnungen, Entwürfen, Entwicklungsplanungen und anderen Unterlagen behält sich die S3 Handel
und Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) alle Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten ohne schriftliche
Genehmigung der S3 Handel und Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) nicht zugänglich gemacht werden.
III. Liefer- und Leistungsfristen
- Termine und Fristen für die Ausführung der Lieferungen und Leistungen sind nur verbindlich, wenn sie von der S3 Handel und
Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
- Die Liefer- und Leistungsfristen werden angemessen verlängert, wenn
- der Auftraggeber nicht rechtzeitig Unterlagen, Pläne, Zeichnungen, Genehmigungen, Freigaben/Zustimmungen,
erforderliche Informationen und Angaben liefert, sowie die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht einhält.
- die Nichteinhaltung der Frist auf höhere Gewalt, behördlich angeordnete Maßnahmen, Streik, Aussperrung,
Ausbleiben von Zulieferungen oder sonstige, nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen von der S3 Handel und
Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) nicht zu vertretenen Umständen zurückzuführen ist.
- Die Frist gilt als eingehalten,
- bei Lieferungen und Leistungen mit Montage mit Beginn der Montagearbeiten,
- bei Lieferungen und Leistungen ohne Montage mit Übergabe an den Transporteur/Spediteur,
- in allen anderen Fällen mit der Anzeige der Fertigstellung/Bereitstellung.
- Die S3 Handel und Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) ist zu Teillieferungen oder Teilleistungen jederzeit berechtigt.
- Für Entschädigungsansprüche jeglicher Art des Auftraggebers in Fällen verspäteter Lieferungen oder Leistungen, auch nach
Ablauf einer der S3 Handel und Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) gesetzten angemessenen Nachfrist, haftet die S3
Handel und Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) gemäß Punkt X.
IV. Gefahrübergang und Abnahme
- Die Gefahr geht mit Abnahme gemäß den nachfolgenden Absätzen auf den Auftraggeber über.
- Die Abnahme erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart ist, mit der Übergabe der Lieferungen und Leistungen an den
Auftraggeber, bei vereinbarter Versendung durch Übergabe an den Transporteur/Spediteur oder durch Mitteilung der
Fertigstellung/Bereitstellung.
- Der Auftraggeber kommt mit der Abnahme in Verzug, wenn er diese ablehnt, wenn er nicht innerhalb von zwei Wochen nach
Mitteilung der Fertigstellung den Gegenstand abholt oder wenn er bei Übergabe keine Zahlung leistet, soweit nichts anderes
vereinbart ist.
V. Transportversicherung
- Auf Wunsch des Auftraggebers wird die Ware auf seine Kosten versichert. Dies bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
- Pyrotechnische Artikel und andere Gefahrengüter werden aus rechtlichen Gründen nur per Bahnfracht oder Spedition
versandt. Auch hier geht die Gefahr mit Übergabe an die Bahn bzw. Spedition auf den Auftraggeber über.
VI. Pflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware gegen Feuer und Diebstahlsgefahr zu
versichern und der S3 Handel und Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) auf Verlangen den Abschluss der Versicherung
nachzuweisen. Alle Ansprüche an den Versicherer aus diesem Vertrag hinsichtlich der Vorbehaltsware gelten hierdurch als an
die S3 Handel und Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) abgetreten.
- Der Auftraggeber steht für seine Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, technische Daten, Maß-, Gewichts- und
Leistungsbeschreibungen sowie Informationen ein. Die S3 Handel und Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) ist nicht
verpflichtet, diese Unterlagen zu überprüfen, es sei denn, die S3 Handel und Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt)
erkannte oder musste erkennen, dass der Inhalt der Unterlagen den allgemein anerkannten Regeln der Technik
widersprechen.
- Das Material, welches der S3 Handel und Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) vom Auftraggeber zur Durchführung des
Vertrages zur Verfügung gestellt wird, muss sich in einem sicheren und gebrauchsfähigen Zustand befinden. Hierbei sind die
allgemein anerkannten Regeln der Technik (DIN, VDE, BGV-C1, etc.), die allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und
arbeitsmedizinischen Regeln sowie die Bestimmungen der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften einzuhalten.
VII. Preise und Zahlungsbedingungen
- Die in der schriftlichen Auftragsbestätigung ausgewiesenen Preise sind maßgebend. Wenn eine Auftragsbestätigung nicht
vorliegt, sind die Preise im Angebot maßgebend.
- Die Preise verstehen sich ohne Umsatzsteuer, die in der gesetzlichen Höhe zusätzlich zu zahlen ist.
- Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Lager der S3 Handel und Dienstleistungen UG
(haftungsbeschränkt). Die Zusendung der Ware erfolgt auf Kosten des Auftraggebers.
- Kosten für eine Transportversicherung gehen zu Lasten des Auftraggebers.
- Zahlungen sind sofort bei Abnahme ohne Abzug zu leisten, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
- Werden Zahlungsfristen schuldhaft durch den Auftraggeber überschritten, so kann die S3 Handel und Dienstleistungen UG
(haftungsbeschränkt), unbeschadet weitergehender Ansprüche, Verzugszinsen in Höhe von 10 %, mindestens jedoch die
gesetzlichen Verzugszinsen, verlangen. Der Nachweis entstandener höherer oder niedrigerer Zinsen steht dem Auftraggeber
frei.
- Die Zahlung mit Wechseln und Schecks erfolgt erfüllungshalber. Die S3 Handel und Dienstleistungen UG
(haftungsbeschränkt) ist berechtigt, die Entgegennahme von Wechseln und Schecks abzulehnen. Die Diskontspesen werden
vom Tag der Fälligkeit des Rechnungsbetrages an berechnet. Kommt der Auftraggeber seiner Zahlungsverpflichtung
schuldhaft nicht nach, löst er insbesondere Schecks und Wechsel nicht ein, oder stellt seine Zahlung ein, so ist die S3 Handel
und Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn Schecks und
Wechsel angenommen wurden. Außerdem ist die S3 Handel und Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) dann berechtigt,
Vorauszahlungen zu verlangen.
- Die Aufrechnung mit Gegenforderungen oder Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist nur zulässig, soweit die
Ansprüche des Auftraggebers unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind.
VIII. Eigentumsvorbehalt
- Die S3 Handel und Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) behält sich das Eigentum an sämtlichen von ihr gelieferten
Waren und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung ihrer gesamten Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vor. Dies
gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte vom Auftraggeber bezeichnete Warenlieferungen oder Leistungen bezahlt
ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldoforderung.
- Eine Weiterveräußerung ist dem Auftraggeber im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs gestattet. Der
Auftraggeber tritt bereits jetzt seine Ansprüche aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware, insbesondere den
Zahlungsanspruch gegen seine Abnehmer, an die S3 Handel und Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) ab. Die S3
Handel und Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) nimmt die Abtretung an. Der Auftraggeber ist verpflichtet, seinen
Abnehmern die Abtretung anzuzeigen. Forderungen und Namen der Abnehmer sind der S3 Handel und Dienstleistungen UG
(haftungsbeschränkt) mitzuteilen.
- Der Auftraggeber ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung einzuziehen. Bei Zahlungsverzug oder sofern der
S3 Handel und Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) Umstände bekannt werden, die nach kaufmännischen Ermessen
geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers zu mindern, ist die S3 Handel und Dienstleistungen UG
(haftungsbeschränkt) zum Widerruf des Einzugsrechtes berechtigt.
- Die Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für die S3 Handel und Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) als
Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne dass der S3 Handel und Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) daraus
Verpflichtungen entstehen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, der S3 Handel und Dienstleistungen UG
(haftungsbeschränkt) nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt die S3 Handel und Dienstleistungen UG
(haftungsbeschränkt) Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum
Rechnungswert der anderen verwendeten Waren zum Zeitpunkt der Verarbeitung.
- Die Sicherungsübereignung von im Eigentum der S3 Handel und Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) stehender Ware
ist unzulässig. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Auftraggeber auf das
Eigentum der S3 Handel und Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) an der Ware hinweisen und die S3 Handel und
Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) unverzüglich unter Übersendung einer Abschrift des Pfändungsprotokolls
benachrichtigen.
- Im Falle des Zahlungsverzuges des Auftraggebers oder bei sonstiger Nichterfüllung der vertraglichen Pflichten durch den
Auftraggeber ist die S3 Handel und Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt), nach Mahnung und Setzung einer
angemessenen Zahlungsfrist, berechtigt, die von der S3 Handel und Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) gelieferte
Ware zurückzunehmen. In der Zurücknahme liegt - soweit nicht § 503 BGB Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag.
Darüber hinaus ist die S3 Handel und Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt), wenn der Auftraggeber seinen
Verbindlichkeiten bei Fälligkeit nicht nachkommt, befugt, die Vorbehaltsware und sonstige Sicherheiten unter größtmöglicher
Rücksichtnahme auf die Belange des Auftraggebers zu beliebiger Zeit und auch ohne gerichtliches Verfahren zu verwerten.
Die Verwertung darf nur erfolgen, wenn die S3 Handel und Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) dies dem Auftraggeber
mindestens 14 Tage zuvor mitgeteilt hat.
- Übersteigt der Wert der eingeräumten Sicherheiten die Forderungen der S3 Handel und Dienstleistungen UG
(haftungsbeschränkt) um mehr als 20 %, so ist die S3 Handel und Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) auf Verlangen
des Auftraggebers insoweit zur Rückübertragung oder Freigabe von Sicherheiten nach Wahl der S3 Handel und
Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) verpflichtet.
IX. Gewährleistung
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Die S3 Handel und Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) leistet in der Weise Gewähr, dass die S3 Handel und
Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) bei allen Mängeln, die nachweislich auf Materialfehlern oder auf fehlerhafter Arbeit
beruhen und die der S3 Handel und Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) innerhalb der Gewährleistungsfrist mitgeteilt
wurden, nach Wahl der S3 Handel und Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) kostenlos nachbessert oder Ersatz liefert.
Ist die Nachbesserung erfolglos oder unzumutbar oder wird sie von der S3 Handel und Dienstleistungen UG
(haftungsbeschränkt) abgelehnt, dann steht dem Auftraggeber der Schadensersatzanspruch statt der Leistung nach Punkt X
zu. Das Rücktrittsrecht bleibt unberührt.
- Alle Mängel sind der S3 Handel und Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich
mitzuteilen.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre. Sie beginnt mit der Abnahme, bei verzögerter Abnahme, sobald der Auftraggeber
sich in Abnahmeverzug befindet. Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen unterbrechen oder verlängern die
Gewährleistungsfristen nicht.
- Bei Gewährleistungsfällen muss der Auftragsgegenstand
- im Falle des Kaufvertrages im Betrieb der S3 Handel und Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) zur Verfügung
gestellt werden. Etwaige Aus- und Einbaukosten sowie Transportkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
- im Falle des Werkvertrages für die S3 Handel und Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) bereit gehalten werden
oder zur Reparatur oder Ersatzlieferung an die S3 Handel und Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) auf Kosten
und Gefahr des Auftraggebers verschickt werden.
- Die Gewährleistung entfällt, wenn ohne vorherige Zustimmung der S3 Handel und Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt)
Änderungen oder Instandsetzungen am Auftragsgegenstand vorgenommen wurden oder wenn ein Mangel auf
Gewaltanwendung, natürlichem Verschleiß, fehlerhaftem Einbau durch den Auftraggeber bzw. von einer ihm beauftragten
Person, fehlerhafte Handhabung, Verstoß gegen die Betriebsanleitung, mangelnder Wartung oder mangelnder Inspektion
beruht.
- Der Schadensersatzanspruch des Auftraggebers, der Unternehmer im Sinne von § 478 BGB ist, richtet sich nach X.
X. Gesamthaftung
Die Haftung von S3 Handel und Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt), einschließlich ihrer gesetzlichen Vertreter, Erfüllungs- und
Verrichtungsgehilfen, richtet sich nach folgenden Maßgaben:
- Schadensersatzansprüche infolge von S3 Handel und Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) oder seinen Erfüllungs- oder
Verrichtungsgehilfen verursachten Vertragsverletzungen (z. B. aus Verzug, Unmöglichkeit, Nichterfüllung, Verletzung von
vertraglichen Nebenpflichten, der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen sowie unerlaubter Handlung und Delikt)
sind auf Fälle grober Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Im Falle der grob fahrlässigen Verletzung von Obhut- und
Nebenpflichten durch einfache Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der S3 Handel und Dienstleistungen UG
(haftungsbeschränkt) weiter auf die durch die bestehende Betriebshaftpflicht abgedeckte Versicherungssumme begrenzt.
- Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sogenannte Kardinalpflichten) haftet die S3 Handel und Dienstleistungen
UG (haftungsbeschränkt) auch für leichte Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe der durch die bestehende Betriebshaftpflicht
gedeckten Versicherungssumme. Die Haftung erstreckt sich nicht auf entgangenen Gewinn, ausgebliebener Einsparung,
Schäden aus Ansprüchen Dritter und sonstigen mittelbaren- und Folgeschäden.
XI. Gerichtsstand und anwendbares Recht
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten ist Bad Oeynhausen. Es steht der S3 Handel
und Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) jedoch frei, das für den Sitz des Auftraggebers zuständige Gericht anzurufen.
XII. Ergänzende Bestimmungen für die Durchführung von technischen Dienstleistungen
-
Soweit Leistungen der S3 Handel und Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) nach Menge, Zeit oder Stückzahlen
abgerechnet werden, übersendet die S3 Handel und Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) dem Auftraggeber nach
Durchführung des Auftrages einen Leistungsnachweis. Widerspricht der Auftraggeber dem im Leistungsnachweis
aufgeführten Leistungen nicht innerhalb von sieben Werktagen nach dessen Zugang, obliegt ihm die Beweislast, dass die
aufgeführten Leistungen von der S3 Handel und Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) nicht erbracht wurden.
- Pflichten des Auftraggebers:
- Der Auftraggeber hat die Pflicht, die S3 Handel und Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) über den zeitlichen
Ablauf sowie die geplanten Einsatzzeiten zu informieren.
- Der Auftraggeber stellt der S3 Handel und Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) alle erforderlichen Unterlagen
zur Verfügung, die eine ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten im vereinbarten Zeitraum ermöglichen. Es
handelt sich hierbei um technische Pläne, Zeichnungen, Grundrisse, Bestuhlungspläne, Flucht- und
Rettungswegepläne, Detailzeichnungen, Bühnenpläne, Beschallungspläne, Beleuchtungspläne, Berechnungen,
Energieanforderungen, Materiallisten, etc. Diese Unterlagen haben spätestens 48 Stunden vor Beginn vorzuliegen.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, das von ihm oder von Dritten zur Planung oder Durchführung der Veranstaltung zur
Verfügung gestellte Personal hinsichtlich der Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes, des Jugendarbeitschutzgesetzes,
der Vorschriften des Arbeitssicherheitsgesetzes oder sonstiger arbeitsrechtlicher Schutzvorschriften zu überwachen.
Soweit für einzelne Personen besondere Arbeitszeiten oder Arbeitnehmerschutzvorschriften zu beachten sind, ist der
Auftraggeber verpflichtet, die betreffenden Mitarbeiter unter Angabe der Beschränkungen genau zu bezeichnen.
- Übernimmt die S3 Handel und Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) aufgrund einer besonderen Vereinbarung
für den Auftraggeber die Überwachung der Arbeitnehmerschutzvorschriften, steht der S3 Handel und
Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) hierfür eine besondere Vergütung zu.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, die S3 Handel und Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) über evtl. Risiken
und Gefahren am geplanten Einsatzort vor Aufnahme der Arbeiten rechtzeitig zu informieren.
XIII. Ergänzende Bestimmungen für Montage
- Der Auftraggeber hat auf seine Kosten zu übernehmen und rechtzeitig zu stellen:
- alle Erd-, Bau- und sonstige branchenfremde Nebenarbeiten, einschließlich der dazu benötigten Fach -und
Hilfskräfte, Baustoffe und Werkzeuge.
- die zur Montage und Inbetriebsetzung erforderlichen Bedarfsgegenstände und ^-stoffe, wie Gerüste, Hebezeuge und
andere Vorrichtungen, Brennstoffe und Schmiermittel,
- Energie
und Wasser an der Verwendungsstelle einschließlich der Anschlüsse, Heizung und Beleuchtung,
- bei der Montage für die Aufbewahrung der Maschinenteile, Apparaturen, Materialien, Werkzeuge usw. genügend
große, geeignete, trockene und verschließbare Räume und für das Montagepersonal angemessene Arbeits- und
Aufenthaltsräume einschließlich für den Umstand angemessener sanitärer Anlagen,
- zum Schutz des Besitzes der S3 Handel und Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) und des Montagepersonals
auf der Baustelle die Maßnahmen zu treffen, die er zum Schutz des eigenen Besitzes ergreifen würde.
- Schutzkleidung und Schutzvorrichtungen, die infolge besonderer Umstände an der Montagestelle erforderlich sind.
- Vor Beginn der Montagearbeiten hat der Auftraggeber die nötigen Angaben über die Lage verdeckter geführter Strom-, Gas-,
Wasserleitungen oder ähnlicher Anlagen sowie die erforderlichen statischen Angaben unaufgefordert zur Verfügung zu stellen
- Vor Beginn der Aufstellung oder Montage müssen sich die für die Aufnahme der Arbeiten erforderlichen Beistellungen und
Gegenstände an der Aufstellungs- oder Montagestelle befinden und alle Vorarbeiten vor Beginn des Aufbaues soweit
fortgeschritten sein, dass die Aufstellung oder Montage vereinbarungsgemäß begonnen und ohne Unterbrechung
durchgeführt werden kann. Anfahrwege und der Aufstellungs- oder Montageplatz müssen geebnet und geräumt sein.
- Verzögert sich die Aufstellung, Montage oder Inbetriebnahme durch nicht von der S3 Handel und Dienstleistungen UG
(haftungsbeschränkt) zu vertretenden Umstände, so hat der Auftraggeber die Kosten für Wartezeit und zusätzliche
erforderliche Reisen der S3 Handel und Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) oder des Montagepersonals zu tragen.
XIV. Ergänzende Bestimmungen für Spezialeffekte, Innenraum- und Außenfeuerwerke
- Das Feuerwerk bedarf der Genehmigung durch die zuständigen Behörden. Die S3 Handel und Dienstleistungen UG
(haftungsbeschränkt) holt die erforderlichen Genehmigungen im Namen und im Auftrag des Auftraggebers ein. Alle in diesem
Zusammenhang anfallenden Kosten und Gebühren sowie Kosten der Erfüllung behördlicher Auflagen, der notwendigen
Sicherheitsmaßnahmen und alle eventuell anfallenden GEMA-Gebühren trägt der Auftraggeber.
- Die für die behördlichen Genehmigungen erforderlichen Zustimmungen von betroffenen Anliegern und alle von der S3 Handel
und Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) angeforderten Unterlagen hat der Auftraggeber der S3 Handel und
Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) spätestens 21 Tage vor Beginn der Veranstaltung zur Verfügung zu stellen, da
sonst mit der Planung und Einleitung des Genehmigungsverfahrens nicht begonnen werden kann. Der Auftraggeber trägt
Sorge dafür, dass sämtliche behördlichen Bedingungen und Auflagen eingehalten werden können.
- Der Auftraggeber muss es dem von der S3 Handel und Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) verantwortlichen
Pyrotechniker ermöglichen, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen für Innenraum- und Außenfeuerwerk in der jeweils
gültigen Fassung nebst dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften und den behördlichen Auflagen einzuhalten. Bei
Außenfeuerwerk muss der Abbrandplatz am Tag der Veranstaltung zu dem vereinbarten Zeitpunkt ausschließlich für den
Feuerwerksaufbau zur Verfügung stehen. Der Auftraggeber hat zu gewährleisten, dass bei Innenraumfeuerwerken vom
Aufbaubeginn bis Abbrandende die Raumtemperatur 18 ° Celsius nicht unterschreitet und die relative Luftfeuchtigkeit 70 %
nicht übersteigt. In den Veranstaltungsräumen herrscht vom Aufbaubeginn an absolutes Rauchverbot. Die Einhaltung dieses
Verbotes ist vom Auftraggeber zu überwachen.
- Veränderungen im Bereich des Abbrandplatzes bedürfen nach Auftragserteilung der Zustimmung des von der S3 Handel und
Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) verantwortlichen Pyrotechnikers. Die Säuberung des Abbrandplatzes und der
Umgebung obliegt dem Auftraggeber.
- Die aus feuerpolizeilichen, künstlerischen oder raumtechnischen Gründen notwendigen Änderungen in der Gestaltung des
Feuerwerkes bleiben dem verantwortlichen Pyrotechniker im Rahmen der vorgesehenen Planung vorbehalten.
- Sollte die behördliche Genehmigung für die Durchführung des Feuerwerkes aus von der S3 Handel und Dienstleistungen UG
(haftungsbeschränkt) nicht zu vertretenden Gründen nicht erteilt werden, so entfällt die Leistungspflicht der S3 Handel und
Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt). Der Auftraggeber hat der S3 Handel und Dienstleistungen UG
(haftungsbeschränkt) die Aufwendungen im Zusammenhang mit der Einholung der behördlichen Genehmigung zu erstatten.
- Wird die Genehmigung nicht erteilt, weil der Auftraggeber erforderliche Mitwirkungshandlungen nicht erbracht hat, ist die S3
Handel und Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) berechtigt, 50 % der Auftragssumme als pauschale Entschädigung zu
verlangen. Dem Auftraggeber steht der Nachweis frei, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist. Die
Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.
- Gelangt das Feuerwerk aus anderen von dem Auftraggeber zu vertretenen Gründen nicht zur Durchführung, ist er verpflichtet,
der S3 Handel und Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) als Schadenersatz den vereinbarten Preis abzüglich der von
der S3 Handel und Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) ersparten Aufwendungen zu bezahlen. Dasselbe gilt, wenn das
Abbrennen aufgrund der Witterung unmöglich ist. Ob bei Regenwetter und/oder Sturm ein Abbrennen möglich ist, liegt im
Ermessen des verantwortlichen Feuerwerkers. Brennt er im Einvernehmen mit dem Auftraggeber trotz Regens ab, kann die
S3 Handel und Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) einen versagerfreien Abbrand nicht garantieren.
- Die Aufnahme und Wiedergabe der pyrotechnischen Effekte der S3 Handel und Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) zu
kommerziellen Zwecken außerhalb der vereinbarten Veranstaltung bedarf der schriftlichen Zustimmung der S3 Handel und
Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt). Diese kann unter dem Vorbehalt der Zahlung der nach diesem Vertrag
geschuldeten Entgeltes erteilt und im Falle des Verzuges widerrufen werden.
S3 Handel und Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt)
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